Petitionsausschuss empfiehlt Schließung der dPV-Petition

Berlin, 07. Dezember 2015

Der Petitionsausschuss des Deutsches Bundestages hat Anfang Dezember 2015 beschlossen, die Petition der Deutschen Parkinsonvereinigung (dPV) „Parkinsonpatienten generell von der Aut-idem-Regel ausnehmen“ zu schließen. Die Begründung im Kern: durch eine Ausnahme für Parkinson-Patienten würde der Gleichheitsgrundsatz verletzt und der Petitionsausschuss sei nicht zuständig, da es dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliege über die Frage der Austauschbarkeit von Parkinson-Wirkstoffen zu entscheiden.

Petitionsausschuss Parkinson